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Klimaschutz im Neustadt

Der Energienutzungsplan für die Stadt Neustadt

Vor gut einem Jahr haben wir das Büro EVF – Energievision Franken GmbH beauftragt, den Energienutzungsplan für die Stadt Neustadt b. Coburg zu erstellen. Seit Dezember ist die Studie fertig.

Der Energienutzungsplan für die Stadt Neustadt bei Coburg wurde gefördert durch:

Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ansprechpartner

Jörg Wicklein
Energieberater & Architekt
Tel.: Tel.: (0 95 68) 8 52-48
E-Mail: wicklein@swn-nec.de

Neustadt b. Coburg

EVF fasst die wesentlichen Ergebnisse wie folgt zusammen:

„Der vorliegende Energienutzungsplan für die Große Kreisstadt Neustadt b. Coburg zeigt in einem ersten Schritt den aktuellen Status quo in den Bereichen Endenergie- und Primärenergieverbrauch sowie im Bereich Treibhausgasemissionen auf und vergleicht diesen mit den übergeordneten Zielen der Bundesregierung und des Freistaats Bayern. Um diese Ziele, deren nächsten Meilensteine für die Jahre 2030, 2040 und 2045 definiert sind, zu erreichen, bedarf es noch großer Anstrengungen seitens aller Akteure. Das Ziel ist letztendlich das Erreichen der Klimaneutralität bis spätestens im Jahr 2045.

Der vorliegende Energienutzungsplan sucht in diesem Zusammenhang nach Möglichkeiten, durch Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung sowie durch die Nutzung regenerativer Energien und durch eine in diesem Rahmen notwendige Transformation der Energieversorgung diese übergeordneten Ziele zu erreichen. Bei der Analyse liegt der Fokus stets auf der Suche nach dem aus ökonomischer Sicht am effizientesten realisierbaren Potenzial mit möglichst großen ökologischen Effekten. In der Betrachtung von Szenarien werden mögliche Entwicklungspfade aufgezeigt, die darstellen, inwiefern diese übergeordneten Ziele erreichbar sind. Sie orientieren sich dabei an den bundespolitischen Weichenstellungen. Der Maßnahmenkatalog gibt in diesem Zusammenhang Auskunft über durchzuführende Maßnahmen. In einem schematischen Maßnahmenfahrplan werden schlussendlich die notwendigen Zeiträume der Umsetzung konkretisiert.

Die Erkenntnisse des Energienutzungsplans lassen sich zu den folgenden 10 zentralen Kernaussagen zusammenfassen:

  1. Die Klimaneutralität bis 2045 ist theoretisch mit den im Stadtgebiet vorhandenen Ressourcen machbar. Die Umsetzung der hierfür notwendigen Maßnahmen ist jedoch eine Mammut-Auf-gabe, die für alle Akteure und in allen Lebensbereichen deutlich spürbar sein wird. Es bedarf einer enormen Kraftanstrengung, diese Mammut-Aufgabe zu meistern. Sie muss als die wichtigste Aufgabe der mindestens nächsten zwei Jahrzehnte verstanden werden. Dabei ist es auch wichtig, alle Betroffene auf dem Weg mitzunehmen.
  2. Der Stromverbrauch wird bereits zu etwa der Hälfte durch erneuerbare Energien im Stadtgebiet bereitgestellt. Aber auch die Bereiche Wärme und Mobilität müssen zukünftig elektrifiziert werden, um die Klimaneutralität erreichen zu können. Es besteht daher ein enormer Ausbaubedarf für erneuerbare Energien.
  3. Das größte Potenzial zur erneuerbaren Stromerzeugung liegt in der Nutzung der solaren Strahlungsenergie. Am besten und effizientesten lässt es sich durch große Anlagen auf Freiflächen nutzen. Aber auch jede einzelne Dachanlage leistet ihren Beitrag zur Klimaneutralität.
  4. Das zweitgrößte Potenzial zur erneuerbaren Stromerzeugung ist die Nutzung der Windkraft. Die Windkraft ergänzt sich bei der Stromerzeugung zudem sehr gut mit den Photovoltaikanlagen. Aus Gründen der Diversifizierung sollte das vorhandene Potenzial für Windkraft dringlichst auch genutzt werden.
  5. Mittels Elektrolyse erzeugter Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle als saisonaler Speicher für regenerativ erzeugten Strom spielen. Sein Einsatz in größerem Umfang wird gerade bundesweit mit Hochdruck erprobt. Die effiziente Nutzung wird ab den 2030er Jahren erwartet. Er wird jedoch zu teuer sein, um ihn in ineffizienten Heizungsanlagen oder in ineffizienten
    Verbrennungsmotoren zu verbrennen.
  6. Im Wärmebereich müssen zukünftig in nahezu allen Gebäuden Wärmepumpen eingebaut werden. Bei der Nutzung der oberflächennahen Geothermie und der Umweltwärme handelt es sich um das größte Potenzial für erneuerbare Wärme. Sollte der energetische Zustand des Gebäudes nur einen ineffizienten Betrieb der Wärmepumpe ermöglichen, muss es zumindest auf das erforderliche Mindestmaß saniert werden.
  7. Die Gebäude, die sich technisch überhaupt nicht für den Einsatz von Wärmepumpen eignen, sollten künftig durch Wärmenetze erschlossen werden. Dies ist vor allem im verdichteten Innenstadtbereich ohne ausreichend Platz für Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Luft-Wärmetauschern, und ggf. auch in den Ortskernen mit historischem Gebäudebestand der Fall.
  8. Um die Elektrifizierung des Mobilitätsbereichs zu fördern, und um das damit einhergehende enorme Einsparpotenzial so schnell es geht zu erschließen, muss eine flächendeckende Grundversorgung mit Ladestationen geschaffen werden. Grundsätzlich wird in jeder Ortschaft vor Ort als Redundanz für die private Ladestation zu Hause und für Gäste mindestens eine öffentliche Lademöglichkeit benötigt.
  9. In die Große Kreisstadt werden aktuell jedes Jahr fossile Energieträger importiert, die Kosten in Höhe von ca. 90.000.000 € verursachen. Ein Großteil der hiermit im Zusammenhang stehenden Wertschöpfung fließt aktuell in die Erzeugerländer ab und finanziert dort in vielen Fällen zweifelhafte Regime. Die Abhängigkeit von russischem Erdgas und die Erpressungsversuche im Rahmen des Angriffskriegs gegen die Ukraine, die sich in der Energiekrise 2022 niedergeschlagen haben, haben uns schmerzlich vor Augen geführt, dass die Nutzung lokaler erneuerbarer Energien unabdingbar ist.
  10. Durch die Nutzung lokaler Potenziale für erneuerbare Energien kann darüber hinaus sogar ein Vielfaches an lokalen und regionalen Wertschöpfungseffekten geschaffen werden, wodurch lokale Handwerker, Planer und Ingenieure und im besten Fall regionale Hersteller profitieren. Bei Großprojekten, wie zum Beispiel dem Potenzial für Windkraft oder großen PV-Anlagen auf Freiflächen sollte zusätzlich darauf geachtet werden, dass sich auch die Bürger direkt an der Wertschöpfung beteiligen können.“