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QUALITÄTSPRÜFUNG

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Energieausweise

Unserer Leistungen zur Erstellung von Energieausweisen

Energieausweise dienen dazu den Energiestandard, also die Höhe des Energieverbrauchs von Gebäuden zu vergleichen. Sie dienen somit zur Dokumentation der Qualität bei Neubauten, und für Kauf- oder Mietinteressenten zur Abschätzung der künftigen Energiekosten.

Wer eine beheizte Immobilie oder eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft, muss dem Interessenten einen gültigen Energieausweis vorlegen. Ein Energieausweis kann immer nur für ein gesamtes Gebäude erstellt werden. In Immobilienanzeigen müssen bestimmte Daten aus dem Energieausweis genannt sein.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Welche Art von Energieausweis zulässig ist, regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV):

Ein Energieverbrauchsausweis stellt den konkret gemessenen Energieverbrauch in Bezug auf die Nutzfläche dar. Hierzu muss der Energieverbrauch von mindestens drei Jahren genau gemessen worden sein und auf ein mittleres Jahresklima umgerechnet werden. Gerne erläutern wir Ihnen, welche Daten wir für die Erstellung eines Verbrauchsausweises benötigen – rufen sie uns einfach an (Link auf Kontaktseite)

Verbrauchsausweise können nur für Mehrfamilienhäuser ab 5 Wohneinheiten ausgestellt werden, oder für Wohnhäuser deren Bauantrag nach dem 1.11. 1977 gestellt wurde. Außerdem können sie grundsätzlich für Nichtwohngebäude ausgestellt werden.

Bei einem Energiebedarfsausweis wird für das Gebäude eine detaillierte Energiebilanz erstellt. Dabei sind festgelegte Norm-Nutzungsprofile zu berücksichtigen. Der Bedarfsausweis ist aufwändiger, das Ergebnis ist aber neutraler, weil unabhängig vom tatsächlichen Nutzer.

Bedarfsausweise sind immer dann aus zu stellen, wenn ein Verbrauchsausweis nicht zulässig, oder mangels genau gemessener Verbrauchsdaten nicht möglich ist. Für Neubauten kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Grundlage für einen Bedarfsausweis mit Energiebilanz sind die Gebäudepläne, technische Angaben, und eine Begehung zur Bestandsaufnahme.

Bei Bestandsgebäude können auf Basis der Energiebilanz konkretere Maßnahmenvorschläge zur Energieeinsparung und deren Wirtschaftlichkeit ermittelt werden.

Bei Nichtwohngebäuden sind beide Varianten des Energieausweises zulässig. Es gibt viele Arten von sogenannten Nichtwohngebäuden, also Wohngebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, Es sind z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Gewerbebetriebe. Diese verschiedenen Nutzungsprofile müssen berücksichtigt werden. Außerdem spielt der Stromverbrauch eine große Rolle und wird daher mit bewertet. Energieausweise für Nichtwohngebäude, vor allem Bedarfsausweise, sind daher viel aufwändiger zu erstellen.

Wir sind ausstellungsberichtigt für sämtliche Arten des Energieausweises für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.+

Unserer Leistungen zur Erstellung von Energieausweisen:

Grundlagenermittlung und Festlegung der notwendigen Art des Energieausweises.

Verbrauchsausweis für Wohngebäude

  1. Erfassung der wesentlichen Gebäudedaten
  2. Erfassung und Witterungsbereinigung der vorgelegten Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser
  3. Entwicklung von Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage einer Begehung vor Ort, oder auf Grundlage von aussagekräftigen technischen Unterlagen zum Gebäude
  4. Einholen der Registriernummer  und Erstellung des Energieausweises, gültig für 10 Jahre

Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

  1. Erfassung der wesentlichen Gebäudedaten und der Nutzungsprofile
  2. Erfassung und Witterungsbereinigung der vorgelegten Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser
  3. Erfassung der Stromverbrauchsdaten
  4. Entwicklung von Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage einer Begehung vor Ort und auf Grundlage von technischen Unterlagen zum Gebäude
  5. Einholen der Registriernummer und Erstellung des Energieausweises, gültig für 10 Jahre

Bedarfsausweis für Wohngebäude

  1. Erfassung der wesentlichen Gebäudedaten und der vorhandenen Planunterlagen sowie technischen Unterlagen
  2. Begehung vor Ort zur Erfassung der Bauteilqualitäten und der Gebäudetechnik
  3. Erstellung einer Energiebilanz
  4. Entwicklung von Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage der Energiebilanz
  5. Bei Bedarf Darstellung der Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeit
  6. Einholen der Registriernummer  und Erstellung des Energieausweises, gültig für 10 Jahre

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Es gibt viele Arten von sogenannten Nichtwohngebäuden, also Wohngebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, Es sind z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Gewerbebetriebe. Diese verschiedenen Nutzungsprofile müssen berücksichtigt werden. Außerdem spielt der Stromverbrauch eine große Rolle und wird daher mit bewertet. Energieausweise für Nichtwohngebäude, vor allem Bedarfsausweise, sind daher viel aufwändiger zu erstellen.

  1. Erfassung der wesentlichen Gebäudedaten, der Nutzungsprofile und der vorhandenen Planunterlagen sowie technischen Unterlagen
  2. Begehung vor Ort zur Erfassung der Bauteilqualitäten und der Gebäudetechnik einschließlich Stromverbraucher wie Beleuchtung
  3. Zonierung des Gebäudes und Erstellung einer Energiebilanz nach DIN V 18599
  4. Entwicklung von Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage der Energiebilanz
  5. Bedarf Darstellung der Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeit
  6. Einholen der Registriernummer  und Erstellung des Energieausweises, gültig für 10 Jahre

Die voraussichtlichen Kosten für einen Energieausweis für Nichtwohngebäude können auf Grundlage der Pläne oder einer Ortsbegehung abschätzen.

Ansprechpartner

Marco Höhn
Energieberater & HLK-Techniker
Tel.: (0 95 68) 8 52-51
E-Mail: hoehn@swn-nec.de

Jörg Wicklein
Energieberater & Architekt
Tel.: Tel.: (0 95 68) 8 52-48
E-Mail: wicklein@swn-nec.de