Die neue SWN Ökostrom-Tankstelle mit attraktiver KfW-Förderung!

Die Stadtwerke Neustadt bieten neue Elektro-Tankstellen für den privaten oder gewerblichen Gebrauch an. Unter Inanspruchnahme einer aktuellen Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten private Nutzer die Investition für die Basisversion zurückgezahlt und müssen sich nur noch um die Installation kümmern.

Im Zuge einer regionalen Kooperation bieten die Stadtwerke Neustadt nun auch Wallboxen und Ladesäulen in unterschiedlichen Ausführungen und mit verschiedenen optionalen Extras an – so ist garantiert für jeden Interessenten etwas dabei. „Egal ob unterschiedliche Ladeleistungen, ein integrierter Stromzähler, ein RFID-Chip oder eine moderne App: Wir finden die passende Ökostrom-Tankstelle für jeden Bedarf“, so Experte Marcel Marx von der Stadtwerke-Energieberatung.

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die KfW-Förderung im Nachhinein zu erhalten:

  • Eine Ladeleistung von 11 Kilowatt
  • Die Wallbox muss mit Ökostrom beliefert werden

 

Die Ökostrom-Tankstelle der SWN erfüllt diese Voraussetzungen, sofern sie einem privat genutzten Stellplatz zugeordnet wird. Dank der Tatsache, dass alle SWN-Kunden ausschließlich mit klimaneutralem Ökostrom beliefert werden, wird auch die zweite KfW-Voraussetzung erfüllt.

Die Kosten für die Basisversion der Tankstelle werden im Nachhinein durch die KfW an den Nutzer ausgezahlt, lediglich die Kosten für etwaige Extras sowie die Installation sind zu tragen. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert.

Übrigens: Für den Erhalt der Förderung der KfW muss derzeit noch kein Elektrofahrzeug im Haushalt vorhanden sein. Auch Interessenten, die erst in naher oder ferner Zukunft die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs für möglich erachten, erhalten die aktuelle Förderung!

Ansprechpartner für unsere neuen Ökostrom-Tankstellen ist Herr Marcel Marx, Telefon 09568 852-61, marcel.marx@swn-nec.de

Bürger-Energieberatung startet in Neustadt bei Coburg durch! Kostenfreie telefonische Energieberatung

Das Jahr 2021 soll besser werden als 2020 und in Neustadt bei Coburg hat sich das Jahr 2021 im Bereich der Energieberatung bereits positiv verändert. Der Grund dafür ist, dass die Kommunalbetrieb Neustadt GmbH Partner der Bürger-Energieberatung geworden sind. Somit ist es möglich geworden, dass die Bürger*innen der Stadt Neustadt bei Coburg eine kostenlose Erstberatung über die Energieberater der Kommunalbetriebe wahrnehmen können.
Das Trio aus den Energieberatern der Kommunalbetriebe Neustadt GmbH, Jörg Wicklein (Fachmann für Gebäudesanierung), Marco Höhn (Anlagentechnik-Experte) und Marcel Marx (Elektronik-Spezialist), decken zusammen ein weites Feld an Kompetenzen rund um das Thema Energie ab. Gemeinsam beraten Sie zu folgenden Themen:
• Erneuerbare Energien
• Baulicher Wärmeschutz
• Haustechnik (Heizung etc.)
• Energieeinsparpotenziale
• Förderprogramme
• und noch vieles mehr
In diesem Jahr wird es insgesamt 5 Beratungstermine in Neustadt bei Coburg geben. Der erste Termin findet am
Donnerstag, 25. Februar 2021, 14:00 – 18:30 Uhr
telefonisch statt. Sobald es die Corona-Bestimmungen wieder erlauben, ist die Aufnahme von persönlichen Beratungsterminen geplant.
Als Ihr lokalen Partner zum Thema Energieberatung freuen sich die Organisatoren Ihnen den nächsten Termin für eine Energieberatung vermitteln zu dürfen. Erforderlich ist einzig eine vorherige telefonische Anmeldung unter Tel.: 09561 / 514-4408 oder per E-Mail: energie@region-coburg.de
Die Bürger-Energieberatung ist ein Angebot des Klimaschutzmanagements vom Landkreis und der Stadt Coburg sowie der Coburg Stadt und Land aktiv GmbH und für alle Bürger*innen aus dem Landkreis und der Stadt Coburg kostenfrei. Die Beratungsleistungen werden von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern, der Energieagentur Oberfranken e. V. und den Kommunalbetrieben Neustadt GmbH erbracht.
Eine Übersicht aller Termine der Bürger-Energieberatung sowie weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie unter www.klimaschutz-coburg.de oder Sie rufen beim Klimaschutzmanagement des Landkreises Coburg an unter 09561 / 514-4408. Dort wird Ihnen gerne weitergeholfen.

Lockdown: Betriebsgelände ab 16.12. geschlossen!

Liebe Stadtwerke-Kunden,
 
bitte beachten Sie aufgrund des Lockdowns folgende Information.

Kundencenter der SWN, Telenec und Energieberatung sowie Neustadter Hallenbad bis auf Weiteres geschlossen

Aufgrund der Entwicklungen in Bayern – zuletzt mit dem Ausrufen des Katastrophenfalls – reagieren die Stadtwerke Neustadt zum Schutz der Gesundheit von Kunden, Badegästen und Mitarbeitern. Die Schließung des Kundencenters von SWN und Telenec sowie des Hallenbades gilt bis auf Weiteres.

Zum Schutz der Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern wird die persönliche Beratung vorübergehend ausgesetzt, über alle weiteren Kanäle sind Stadtwerke-Mitarbeiter jedoch zu den gewohnten Geschäftszeiten (siehe unten) erreichbar:

Bei Fragen zu Produkten oder Rechnungen der SWN oder Telenec erreichen Sie unsere Verbrauchsabrechnung telefonisch unter 09568 852-76 oder per Mail an info@swn-nec.de .

Technische Fragen zu Telenec-Dienstleistungen werden telefonisch unter 09568 852-83 oder per Mail an info@telenec.de beantwortet.

Die Kontaktaufnahme mit der KBN-Energieberatung ist unter 09568 852-51 oder per Mail an info@kbn-nec.de möglich.

Ebenfalls geschlossen wird ab sofort das Neustadter Hallenbad in der Wildenheider Straße. Über weitere Entwicklungen informiert die Bäder GmbH unter www.bademehr.de .

Uneingeschränkt wird derweil an der sicheren Versorgung Neustadts mit Strom, Erdgas, Trinkwasser und Fernwärme gearbeitet. Der Stadtwerke-Bereitschaftsdienst ist weiterhin rund um die Uhr für die Bürger Neustadts im Einsatz und auch auf weitere Verschärfungen der Situation vorbereitet.

Über weitere Entwicklungen werden die Stadtwerke rechtzeitig umgehend informieren.

 

 

Die Geschäftszeiten (= telefonische Erreichbarkeit) lauten:

Montag – Donnerstag 7:00 – 16:15 Uhr
Freitag 7:00 – 12:30 Uhr

Kostenfreie Beratungs-Nachmittage über veränderte Förderlandschaft nach dem Klimapaket der Bundesregierung

Im Zuge des Klimapaketes der Bundesregierung verändert sich auch die Förderlandschaft für Heizungserneuerungen und Energiesparmaßnahmen. Bei zwei kostenfreien Beratungs-nachmittagen am Dienstag, den 28. Januar sowie am Donnerstag, den 12. März können sich interessierte Bürger jeweils zwischen 12 und 18 Uhr durch die Energieberater der Kommunalbetriebe Neustadt informieren lassen.
Manch ein Hausbesitzer mit Ölheizung fragt sich: Womit soll ich in Zukunft heizen, wenn Ölkessel „verboten“ werden? Hintergrund ist die Festlegung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030, wonach ab 2026 der Einbau neuer Ölheizungen nur noch unter bestimmten Bedingungen zugelassen ist. Um den Umstieg auf Alternativen zu erleichtern wurde beschlossen, Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Energiesparmaßnahmen oder den Heizungsaustausch, deutlicher zu fördern.
Seit 1. Januar gelten bereits die neuen Förderbedingungen bei einer Heizungserneuerung:
Die Förderung von Heizungsanlagen erfolgt nun komplett über das Marktanzreizprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Ölheizungen werden nicht mehr gefördert. Bei der KfW-Förderbank entfällt die Förderung einer Heizungserneuerung als Einzelmaßnahme komplett.

Das Team der KBN-Energieberatung steht am Beratungsnachmittag für kostenlose Beratungsgespräche zu den neuen Förderprogrammen zur Verfügung. V.l.n.r. Marco Höhn, Marcel Marx, Jörg Wicklein.

Gefördert werden zukünftig Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Holz, Pellets, Wärmepumpen und Solarthermieanlagen) sowie Hybridanlagen, beispielsweise Gasbrennwert-kessel in Verbindung mit einer heizungsunterstützenden Solaranlage.
Die Zuschüsse des BAFA betragen je nach eingesetzter Anlagentechnik zwischen 20 und 35%. Sofern ein vorhandener Ölkessel ausgetauscht wird, können sich die Zuschüsse auf bis zu 45% erhöhen!
Das Zuschussprogramm ist daher in der Regel deutlich attraktiver als die im letzten Jahr bereits beschlossene Steuerermäßigung über 20% der Kosten.
Die Zuschussanträge sind vor Beauftragung einer Fachfirma zu stellen. „Eine fachlich kompetente und neutrale Beratung zur Entwicklung eines sinnvollen alternativen Heizungskonzepts macht daher schon vorher Sinn“, sagt Marco Höhn, Energieberater der Kommunalbetriebe Neustadt GmbH (KBN). So sei zum Beispiel die vorgeschriebene Mindestkollektorfläche bei thermischen Solaranlagen abhängig von der Heizlast des Gebäudes. Die bestehenden Heizkessel sind meistens überdimensioniert. Es ist daher ratsam, die neue Heizung samt Solaranlage dem tatsächlichen Bedarf anzupassen, um Kosten zu sparen.
Auch bei Wärmepumpenheizungen, die in manchen Altbauten durchaus möglich sind, ist eine fachlich korrekte Auslegung dringend geboten. Sinnvoll ist dabei in der Regel zusätzlich eine Verbesserung des Energiestandards. Auch solche Maßnahmen werden ab dem 24. Januar 2020 deutlich besser gefördert:
Energiesparende Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden künftig mit 20% bezuschusst. Bei mehreren Maßnahmen kann oft in Kombination mit einer vom BAFA bezuschussten Heizungserneuerung der Standard des sogenannten KfW-Effizienzhaus 115 oder besser erreicht werden. Das Effizienzhaus 115 wird mit 25% der Kosten bezuschusst. Je besser der nachgewiesene Energiestandard umso höher der Zuschuss. Das Optimum liegt beim Effizienzhaus 55 mit einem Zuschuss von 40% der Kosten.

Ein Auszug der neuen Förderstufen.

Wer ein Einfamilienhaus komplett saniert und auf energetisch zeitgemäßen Stand bringt, dabei auch eine förderfähige Heizungsanlage einbaut, kann somit bei Investition von 170.000 € bis zu 70.500 € Zuschuss erhalten. Darüber hinaus können die Maßnahmen über die KfW-Förderbank zinsgünstig finanziert werden.
Auch für andere Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau von elektrischen Stromspeichern für Photovoltaikanlagen sowie für den Einbruchsschutz und für das altersgerechte Umbauen – wie dem Einbau von bodengleichen Duschen – stehen Fördermittel zur Verfügung.
Beratungsnachmittage der KBN am 28.Januar sowie am 12. März
Um Hausbesitzer in der Region Coburg bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln zu unterstützen, steht das Team der KBN-Energieberatung am 28.Januar sowie am 12. März ab 12 Uhr bis 18 Uhr beim Beratungsnachmittag für kostenlose individuelle Gespräche zur Verfügung. Veranstaltungsort ist das Beratungscenter der Stadtwerke Neustadt (Dieselstraße 5, 96465 Neustadt). Die Beratungsgespräche dauern maximal eine Stunde. Es wird um Anmeldung gebeten unter der Telefonnummer 09568/852-51.
Beratungsinteressenten sollten aussagekräftige Unterlagen zur bestehenden Heizungsanlage (Kaminkehrerprotokoll) und zum Haus (Pläne) sowie die Energiekostenrechnungen der letzten Jahre mitbringen.