SUBBER

... UND
PREISWERT
WOHNEN.

BAUEN

Vermietung

Vermietung

Die fertigen Wohnungen der KBN in der Feldstraße und die geplanten Wohnungen im Märchenpark werden vom Freistaat Bayern gefördert, um für Mieter mit niedrigem und mittlerem Einkommen bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen. Berechtigt für den Förderungsantrag sind Haushalte, die von ca. 1.800 € (alleinstehend) bis ca. 5.000 € brutto (4-Personenhaushalt) verdienen.

Der Fördergeber gibt dafür Vorgaben, wie die Wohnungen vermietet werden:

Als Mieter benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein, um mit der KBN als Vermieter einen Mietvertrag abschließen zu können. Der Wohnberechtigungsschein kann in den Stufen 1, 2 und 3, je nach Ihrem Einkommen erteilt werden. In den Gebäuden sind Wohnungen für alle drei Einkommensstufen vorhanden beziehungsweise geplant.

Ein Teil der Förderung wird direkt in den Bau der Wohnungen investiert, einen Teil der Förderung erhalten Sie als Mieter. Für jede Wohnung ist je nach Größe eine Mindestpersonenanzahl festgelegt.

Nähere Informationen finden Sie in den folgenden Punkten:

Wenn Sie einen Mietvertrag mit der KBN für eine geförderte Wohnung abschließen wollen, benötigen sie einen Wohnberechtigungsschein. Diesen können Sie als alleinstehende Person, als Paar/Lebensgemeinschaft oder als Familie bei der Stadt Neustadt beantragen. Die Personen, die in die Wohnung einziehen wollen, müssen alle auf dem Wohnberechtigungsschein aufgeführt sein. Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins hängt von Ihrem Einkommen ab (Gesamteinkommen aller in der Wohnung wohnender Personen).

Der Wohnberechtigungsschein wird einkommensabhängig in drei Stufen ausgestellt. Die KBN vermietet Wohnungen in allen drei Stufen. Jede Wohnung ist fest einer Stufe zugeordnet.

Die Stufe 3 reicht etwa bis zu einem Monatseinkommen von ca. 1.800 € (alleinstehend) bis ca. 5.000 € brutto (4-Personenhaushalt), die Stufen 2 und 1 liegen jeweils darunter. Oberhalb dieses Einkommens ist vorraussichtlich keine Erteilung des Wohnberechtigungsscheins durch die Stadt und daraufhin keine Vermietung von Wohnungen durch die KBN möglich.

Wohnungen in der Feldstraße können nur an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden, da die Wohnungen vom Freistaat Bayern gefördert werden.

Ein Teil der Förderung wurde direkt in den Bau der Wohnungen investiert, einen Teil der Förderung erhalten Sie als Mieter. Der Eigenanteil der Miete für die Wohnungen in der Feldstr pro Quadratmeter richtet sich nach der Einkommensstufe des Wohnberechtigungsscheins:

Mietpreise Feldstr.9 pro Quadratmeter (Kaltmiete zuzüglich Nebenkosten und Wasser, Heizung, Strom)

  1. Einkommensstufe 1       4,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
  2. Einkommensstufe 2       5,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
  3. Einkommensstufe 3       6,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche

Zu Beachten:

Die Förderung für die Miete muss vom Mieter beim Landratsamt Coburg beantragt werden. Dazu weist der Mieter sein Einkommen beim Landratsamt nach und erhält die Differenz zwischen dem nominellen Mietpreis von 8,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und seiner Einkommensstufe. Beantragt der Mieter keine Förderung beim Landratsamt, wird die nominelle Miete von 8,20 pro Quadratmeter Wohnfläche fällig.

Für die geplanten Wohnungen im Märchenpark ist der Mietpreis noch nicht festgelegt. Er wird ähnlich wie in der Feldstraße 9 ausfallen.

Wohnberechtigungsschein:

Stadt Neustadt

Frau Tischer, Frau Fröber
Bauwesen, Sozialer Wohnungsbau
09568 81-408

Rathaus, Zimmer 1.16
Georg-Langbein-Straße 1
96465 Neustadt bei Coburg


Förderung der Miete:

Landratsamt Coburg

Frau Krämer
Wohnraumförderung
09561 514-2105

Landratsamt Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg


Vermietung:

KBN Kommunalbetriebe Neustadt GmbH
Wohnungsbau
09568 852-805

wohnungsbau@kbn-nec.de
Dieselstr. 5
96465 Neustadt bei Coburg

Kontakt

KBN Kommunalbetriebe Neustadt GmbH
Tel.: 09568 852-805
E-Mail: wohnungsbau@kbn-nec.de